(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Verträge über die Nutzung der cloudbasierten Software-as-a-Service-Plattform Pace der AXAAT CONCEPT GmbH, Friedrichshofener Str. 1h, 85049 Ingolstadt, eingetragen beim Amtsgericht Ingolstadt unter HRB 6024 („AXAAT“ oder „Anbieter“).
(2) Die AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Pace wird nicht für Verbraucher angeboten.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, AXAAT stimmt deren Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(1) Der Vertrag zwischen AXAAT und dem Kunden besteht aus folgenden Dokumenten, die bei Widersprüchen in dieser Reihenfolge Vorrang haben:
(2) Die Datenschutzerklärung informiert den Kunden über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung und ist unter axaat-pace.de/datenschutz.html abrufbar.
(1) Standard-Tarife (Starter, Professional, Enterprise): Der Kunde registriert sich auf der Plattform, wählt einen Tarif und schließt die Bestellung durch Klick auf „Kaufen“ ab. Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Kundenkontos durch AXAAT zustande.
(2) Custom-Tarif: AXAAT erstellt ein individuelles Angebot. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch AXAAT zustande.
(3) Der Abschluss des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 sowie die Annahme der Nutzungsbedingungen erfolgen bei der erstmaligen Anmeldung an der Plattform. Der Kunde wird hierzu aufgefordert, bevor er Zugang zu den Funktionen von Pace erhält. Die Nutzung der Plattform ist erst nach Zustimmung zu diesen Dokumenten möglich.
(4) AXAAT ist berechtigt, eine Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
(1) AXAAT bietet eine kostenlose Testversion mit vollem Funktionsumfang für einen Zeitraum von 14 Tagen ab Registrierung an.
(2) Nach Ablauf der Testphase wird der Zugang automatisch gesperrt. Es erfolgt kein automatischer Übergang in einen kostenpflichtigen Tarif.
(3) Die während der Testphase eingegebenen Daten werden für 30 Tage nach Ablauf gespeichert. Wählt der Kunde innerhalb dieser Frist einen kostenpflichtigen Tarif, stehen die Daten weiterhin zur Verfügung. Andernfalls werden sie unwiderruflich gelöscht.
(1) Pace ist eine cloudbasierte SaaS-Plattform zur Erstellung, Durchführung und Verwaltung von Checklisten, Prozessen, Workflows und Audits. Darüber hinaus bietet Pace optionale KI-Funktionen (Azure OpenAI) zur Unterstützung bei der Template-Erstellung.
(2) Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung auf axaat-pace.de sowie dem vom Kunden gewählten Tarif (§ 6).
(3) Die Software wird als SaaS bereitgestellt. Der Kunde erhält keinen Zugang zum Quellcode, sondern nutzt Pace über einen gängigen Webbrowser.
(4) AXAAT schuldet die Bereitstellung und den Betrieb der Plattform, nicht jedoch die Erreichung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolgs des Kunden.
(1) Pace ist in folgenden Tarifen verfügbar:
(2) Der jeweils aktuelle Funktions- und Leistungsumfang je Tarif ist auf axaat-pace.de/preise.html einsehbar.
(3) Ein Tarifwechsel (Upgrade oder Downgrade) ist jederzeit zum nächsten Abrechnungszeitraum möglich. Ein Downgrade kann dazu führen, dass bestimmte Funktionen oder Kapazitäten nicht mehr verfügbar sind.
(1) Für die Nutzung von Pace ist eine Registrierung erforderlich. Der Kunde gibt bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben an und hält diese aktuell.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verdacht auf Missbrauch ist AXAAT unverzüglich zu informieren.
(3) Der Kunde verwaltet seine Nutzerkonten (Rollen, Berechtigungen, Aktivierung und Deaktivierung) eigenverantwortlich. Handlungen, die unter dem Kundenkonto vorgenommen werden, werden dem Kunden zugerechnet.
(1) Der Vertrag hat eine Laufzeit von jeweils einem Jahr ab Freischaltung des Kundenkontos bzw. ab Verlängerung.
(2) Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr.
(3) Die Kündigung ist mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit möglich. Für den Custom-Tarif gelten die individuell vereinbarten Konditionen.
(4) Die Kündigung kann per E-Mail an support@axaat-pace.de oder über die Kontoverwaltung in Pace erfolgen.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für AXAAT liegt insbesondere vor bei:
(1) Die aktuell gültigen Preise ergeben sich aus der Preisseite unter axaat-pace.de/preise.html. Alle Preise verstehen sich als Jahrespreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und werden jährlich im Voraus abgerechnet.
(2) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd., The One Building, 1 Grand Canal Street Lower, Dublin 2, Irland. Stripe ist für die Verarbeitung der Zahlungsdaten eigenständig datenschutzrechtlich verantwortlich – Stripe ist kein Unterauftragsverarbeiter von AXAAT.
(3) Pace speichert keine Kreditkarten- oder Bankdaten. AXAAT speichert ausschließlich die Stripe Customer ID und Subscription ID zur Zuordnung des Abonnements.
(4) Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt.
(5) Bei Zahlungsverzug ist AXAAT berechtigt, nach vorheriger Mahnung mit angemessener Nachfrist den Zugang zur Plattform zu sperren. Die Pflicht des Kunden zur Zahlung der vereinbarten Vergütung bleibt von der Sperrung unberührt.
(1) AXAAT kann die Preise für laufende Verträge mit einer Vorlaufzeit von mindestens 30 Tagen zum nächsten Verlängerungszeitraum anpassen. Die Änderung wird dem Kunden per E-Mail mitgeteilt.
(2) Übersteigt eine Preiserhöhung 5 % gegenüber dem bisherigen Preis, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung zu. Die Sonderkündigung muss innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform erklärt werden.
(3) Erfolgt keine Sonderkündigung, gelten die neuen Preise ab dem nächsten Verlängerungszeitraum.
(1) AXAAT stellt Pace mit einer angestrebten Verfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel bereit. Dies stellt kein verbindliches Service-Level-Agreement dar.
(2) Von der Verfügbarkeitsberechnung ausgenommen sind:
(3) AXAAT führt regelmäßig Updates, Sicherheitspatches und Verbesserungen durch. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt und außerhalb der Hauptgeschäftszeiten durchgeführt.
(1) AXAAT bietet technischen Support per E-Mail unter support@axaat-pace.de.
(2) AXAAT schuldet keine garantierte Reaktions- oder Lösungszeit, bemüht sich jedoch um zeitnahe Bearbeitung.
(3) Kunden im Tarif Enterprise und Custom erhalten priorisierten Support in deutscher und englischer Sprache.
(1) AXAAT räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung von Pace im Rahmen des gewählten Tarifs ein.
(2) Sämtliche Rechte an der Software, dem Quellcode, der Benutzeroberfläche, der Dokumentation und den Marken verbleiben bei AXAAT. Der Kunde erwirbt über das Nutzungsrecht hinaus keine Rechte.
(3) Die vom Kunden in Pace eingegebenen Daten und Inhalte („Kundendaten“) verbleiben im Eigentum des Kunden. AXAAT erwirbt daran keine Rechte.
(4) Dem Kunden ist es untersagt:
(1) Der Kunde ist für sämtliche Inhalte verantwortlich, die er oder seine Nutzer über Pace verarbeiten, speichern oder hochladen. AXAAT überwacht Kundendaten nicht.
(2) Folgende Inhalte sind unzulässig:
(3) Der Kunde stellt sicher, dass er über einen gängigen, aktuellen Webbrowser und eine stabile Internetverbindung verfügt. AXAAT nennt unterstützte Browser in der Dokumentation.
(4) Der Kunde trägt die datenschutzrechtliche Verantwortung als Verantwortlicher (Art. 4 Nr. 7 DSGVO) für die in Pace eingegebenen personenbezogenen Daten. Der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) ist Bestandteil des Vertrags (§ 2).
(5) Der Kunde stellt AXAAT von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von rechtswidrigen Inhalten oder einer rechtswidrigen Nutzung der Plattform durch den Kunden oder seine Nutzer erhoben werden. Dies umfasst die Erstattung angemessener Rechtsverteidigungskosten.
(1) AXAAT verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden gemäß der Datenschutzerklärung (axaat-pace.de/datenschutz.html) und dem geschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
(2) Sämtliche Kundendaten werden ausschließlich in Rechenzentren innerhalb Deutschlands verarbeitet:
Ein Drittlandtransfer personenbezogener Daten findet nicht statt.
(3) Eingesetzte Unterauftragsverarbeiter sind ausschließlich:
Details ergeben sich aus der Anlage 2 des AVV.
(4) Stripe Payments Europe, Ltd. ist kein Unterauftragsverarbeiter von AXAAT, sondern eigenständig datenschutzrechtlich verantwortlich.
(1) Nach Beendigung des Vertrags stehen dem Kunden seine Daten für einen Zeitraum von 30 Tagen zum Export zur Verfügung (Soft-Delete-Phase). AXAAT stellt hierfür eine Exportfunktion bereit.
(2) Nach Ablauf der 30-Tage-Frist werden die Kundendaten unwiderruflich gelöscht bzw. anonymisiert. Backups werden gemäß der Backup-Richtlinie (maximal 90 Tage) automatisch überschrieben.
(3) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten (z. B. steuer- und handelsrechtlich bis zu 10 Jahre) bleiben unberührt. Daten, die aufbewahrungspflichtig sind, werden gesperrt und nach Ablauf der Frist gelöscht.
(1) AXAAT ist berechtigt, Pace weiterzuentwickeln, Funktionen anzupassen, zu erweitern oder einzustellen, sofern:
(2) Wesentliche Einschränkungen des vertraglich vereinbarten Funktionsumfangs werden dem Kunden mit einer Vorlaufzeit von mindestens 30 Tagen angekündigt. In diesem Fall steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der Änderung zu.
(1) AXAAT haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet AXAAT nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Die Haftung von AXAAT ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – pro Schadensfall auf die Höhe der vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlten Nettovergütung begrenzt. Die Gesamthaftung von AXAAT aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist pro Kalenderjahr auf das Doppelte der jährlichen Nettovergütung begrenzt. Die Haftungsbeschränkungen der Sätze 1 und 2 gelten nicht in den Fällen des Absatzes 1.
(4) AXAAT haftet nicht für:
(5) Der Kunde trägt gemäß § 254 BGB ein Mitverschulden, insbesondere wenn er:
(6) Schadensersatzansprüche des Kunden gegen AXAAT verjähren – soweit gesetzlich zulässig – innerhalb von einem Jahr ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von dem Schaden und den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Dies gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, bei Vorsatz oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
(7) Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse dieses Paragraphen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter von AXAAT.
(8) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für die Zwecke dieses Vertrags zu verwenden.
(2) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die:
(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt über das Vertragsende hinaus für einen Zeitraum von zwei Jahren fort.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Ingolstadt.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
(4) AXAAT ist berechtigt, diese AGB mit einer Vorlaufzeit von mindestens 30 Tagen zu ändern. Änderungen werden dem Kunden per E-Mail oder über die Plattform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, gelten die geänderten AGB als angenommen. AXAAT wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung der Frist und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.
(5) Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag können vom Kunden nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von AXAAT an Dritte abgetreten oder übertragen werden.
(6) Der Kunde kann gegenüber Forderungen von AXAAT nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(7) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.